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23. Jun 2020

NovaTime 5: Zeiterfassungslösung für KMU

Die neue Version der NovaTime Software ist da! Das Release bietet wertvolle neue Funktionen und Möglichkeiten. Dank des modularen Aufbaus kann die Software nach Ihren Bedürfnissen massgeschneidert programmiert werden. NovaTime 5 basiert auf einer flexibel gestaltbaren Windows-Applikation und läuft neuerdings auch browserbasiert.

Eine ideale Zeiterfassungslösung erfüllt ebenso die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Arbeitsgesetzes. Denn die Arbeitszeiterfassung ist in der Schweiz bis auf wenige Ausnahmen gesetzliche Pflicht. Dabei soll die Lösung auch die Personalverwaltung unterstützen und vor allem zeitlich entlasten.

Erweiterung für Anspruch Vaterschaftsurlaub

Seit anfangs Januar 2021 hat ein erwerbstätiger Vater, Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub dürfen die 10 Tage verteilt auf einzelne Tage, auf bis zu 6 Monate nach der Niederkunft des Kindes, bezogen werden. Mit unserer Zeiterfassungslösung NovaTime 5 werden die Bezüge tageweise im Mitarbeiterjournal und der Jahreskartei erfasst. Mittels Auswertungslisten werden die bezogenen Tage überwacht und ausgewertet. Geänderte oder neue Gesetzesbestimmungen können auch bei bestehenden NovaTime Installationen mit wenigen Mausklicks angepasst resp. angelegt werden.

Integriertes Homeoffice Feature

Wenn Sie NovaTime mit einem Webterminal und/oder mit einer Smartphone-App lizenziert haben, kann eine spezielle Buchungsart für Homeoffice eingerichtet werden. Dadurch zeigt Ihnen das Lampentableau nebst dem Anwesenheit- und Dienstgangstatus auch den Status ‘Homeoffice’ mit einer separaten Farbe an.

Festlegung fixer oder dynamischer Prozente bei Kurzarbeit

Da NovaTime komplett rückrechenfähig ist, können Anpassungen problemlos rückwirkend per Starttag der Kurzarbeit vorgenommen werden. Bei einer fixen Hinterlegung des Kurzarbeit-Pensums, können gekürzte Arbeitspläne ohne Weiteres auf das entsprechende Arbeitsvolumen hinterlegt werden.

Die dynamische Variante ist für die meisten Firmen die praktikablere Variante. Dabei werden die Arbeitspläne nicht verändert. Die Mitarbeiter erfassen weiterhin ihre effektiv geleistete Arbeitszeit. Im HR muss anschliessend die Differenz zwischen der geleisteten Arbeitszeit (IST Stunden) und der zu leistenden Arbeitszeit (SOLL Stunden) ausgewiesen werden. Die Differenz kann über eine Auswertungsliste aufbereitet werden. Die nicht geleistete Zeit (Kurzarbeitszeit-Stunden), können anschliessend pro Mitarbeiter der Arbeitslosenkasse gemeldet werden. Dieser Prozess kann dank NovaTime 5 automatisch abgewickelt werden. Zu beachten: Vorholzeiten müssen jeweils einberechnet werden.

Keine versteckten Kosten

Die Lizenzkosten berechnen sich basierend auf dem Umfang der benötigten Funktionen von NovaTime. So werden neuerdings auch die Anzahl der Arbeitspläne, Lohnarten, V-Regeln usw. einkalkuliert. Im Endeffekt bezahlen Sie daher nur die Funktionen, die Sie effektiv nutzen.

Mehr Informationen über Zeiterfassung

Bei weiteren Fragen sind unsere Experten gerne für Sie da. Heinz Dössegger, Projektleiter Zutrittskontrolle & Zeiterfassung, berät Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung persönlich und individuell. Auf der Suche nach detaillierten Informationen? In unserer Broschüre finden Sie die umfangreichen Spezifikationen.

Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen für Zeiterfassung.

 

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