Sicherheitssysteme
für Waffenhändler

Videüberwachung und Alarmanlagen für Waffenhändler und Kleingewerbe. Worauf Sie achten müssen.

Ihre Ansprechperson
Videoüberwachung

Mit über 30 Jahren Erfahrung ist Peter Artho Experte für Sicherheitssysteme und Videosicherheitslösungen. Als Projektleiter und Produktmanager bei der BSW SECURITY AG verantwortet er Projekte von Videosicherheitslösungen bis hin zu komplexen Systemintegrationen. Zertifiziert als Milestone MCIT, MCDE, Fachperson SES Video Security, steht er für höchste Standards in der Gebäudesicherheit.

Peter Artho

Projektleiter Einbruchmeldung & Videoüberwachung
Produktmanager Videoüberwachung

044 274 30 27

Neue Sicherheitsanforderungen
an Einbruchschutz für Waffenhändler

Waffengeschäfte sind beliebte Zielobjekte für Täter und sollen künftig noch besser vor Einbrüchen geschützt werden.

Einbrüche in Waffengeschäfte machen es Kriminellen leichter, unbefugt in den Besitz von Waffen zu gelangen. Wenn Waffen in die falschen Hände geraten, stellt dies ein hohes Risiko für die Gefährdung von Mitbürgern und der Öffentlichkeit dar.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die heutigen Sicherheitsmassnahmen für Waffengeschäfte nicht ausreichen. Seit Anfang 2022 sind nun die neuen revidierten Mindestanforderungen des EJPD neuen überarbeiteten Mindestanforderungen für Geschäftsräume von Waffengeschäften in Kraft.

Diese Mindestanforderungen betreffen verschiedene Bereiche. So müssen beispielsweise die Zugangspunkte in der Gebäudehülle den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Ausserdem müssen die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage und einem Videoüberwachungssystem ausgestattet sein.

Wie wird die Einbruchsicherung gewährt?

Die gesamte Gebäudehülle muss gemäss der Widerstandsklasse RC 3 nach der Norm SN EN 1627 ausgestattet sein. Andere bauliche, technische und organisatorische Massnahmen können vorgesehen werden,wenn sie einen gleichwertigen Schutz nach der Norm SN EN 1627 bieten.

Über die Gleichwertigkeit des Einbruchschutzes entscheidet die zuständige kantonale Behörde.

Die Geschäftsräume müssen mit einer Einbruchmeldeanlage des Sicherheitsgrades 2 gemäss der Norm EN 50131 ausgestattet sein. Die Alarmanlage muss das Vor -und Eindringen erkennen und an eine 24-Stunden-Alarmempfangszentrale melden, die eine sofortige Alarmierung der Polizei gewährleistet. Zusätzlich müssen die Geschäftsräume mit Überfallmeldern ausgerüstet sein, die bei Aktivierung ebenfalls permanent an die Alarmempfangsstelle weiterleiten. Die zuständige kantonale Behörde kann vorsehen, dass der Alarm direkt an die Polizei weitergeleitet wird.

Schusswaffen und ihr Zubehör müssen stets unter Verschluss in einem Sicherheitsschrank der Sicherheitsstufe S1 gemäss der Norm EN 14450 oder in einem gleichwertig geschützten Sicherheitsraum aufbewahrt werden.

Videoüberwachung wird Pflicht

Hinzu kommt neu eine obligatorische Videoanlage für die Geschäftsräume und deren Eingangsbereiche. Diese muss die Rekonstruktion eines Tathergangs und die Identifikation von Personen ermöglichen. Die Installation muss fachgerecht und nach den Richtlinien der SES-Richtlinien für Video Security Anlagen erfolgen.

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